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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Gastrotheater stellt ein Buchungssystem zur Verfügung und ist als Vermittler tätig. Dafür werden keine Gebühren verrechnet. Die Preise auf unserer Homepage  bzw. im Shop inkludieren bereits alle Steuern und Gebühren. Der Preis der Tickets umfasst je nach Veranstaltungsort unterschiedliche Leistungen. Zum Preis kommt noch innerhalb Österreichs eine Bearbeitungs- bzw. Portogebühr dazu, maximal Euro 2.50.

2. Bestellung:
Der Käufer kann online bzw. per Telefon die Tickets bestellen und erhält per Mail eine Rechnung über die gewünschte Ticketanzahl. Sobald die Zahlung auf das von uns bekanntgegebene Konto eingegangen ist, erhält der Käufer online eine Zahlungsbestätigung. Gleichzeitig werden die bezahlten Tickets per Post verschickt.

3. Vertragsverhältnis:
Mit der Buchung wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und Gastrotheater abgeschlossen. Gastrotheater behält sich vor, Teile der Reservierungsseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Preisangaben in unserem Shop sind freibleibend und können Änderungen unterliegen. Innerhalb einer zusammenhängenden Vorstellungsseire wird der in unserem Shop angegebene Preis von Gastrotheater garantiert.

4. Bestellung:
Die Bestellung gilt im Zeitpunkt der Buchung, des Telefonats oder auch persönlich. Ihre Bestellung ist mit der Bezahlung abgeschlossen. Erfolgt bis 14 Tage vor der Veranstaltung kein Zahlungseingang auf dem Konto von Gastrotheater, dann behält sich Gastrotheater vor, die Reservierung wieder aufzuheben.

5. Kartenrückgabe:
Etwaige Besetzungs- und Programmänderungen, sowie Terminverschiebungen sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung des Kartenpreises. Aufgrund aussergewöhnlicher Ereignisse können wir Ihnen maximal zwei Wochen vor Veranstaltungstermin den Eintrittspreis rückerstatten. Innerhalb der zwei Wochen ist es nicht mehr möglich, den Kartenpreis rückzuerstatten. Sie können allerdings eine Ersatzperson schicken, oder sich innerhalb der Veranstaltungsserie für einen je nach Auslastung freien Ersatztermin entscheiden.

6. Rücktritt durch den Veranstalter:
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 60 Personen nicht erreicht, so ist Gastrotheater berechtigt,  vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen. Die bereits bezahlten Tickets werden von Gastrotheater unverzügllich rücküberwiesen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Leistungen:
Im Kartenpreis sind unterschiedliche Leistungen inkludiert, je nach Veranstaltungsort. Immer sind ein Aperitif und ein 3-Gang-Dinner, sowie das Theaterstück dabei. Im Casino kommen noch Spieljetons im Wert vom Euro 15 dazu, beim Krimi am Schiff  ist die Rundfahrt inkludiert.Weitere Ticketdifferenzen ergeben sich aufgrund Raummieten, Anreise- oder indivuduelle Werbekosten von unserer Seite.
Die konsumierten Getränke sind extra zu bezahlen. Falls Sie ein vegetarisches Gericht wünschen, geben Sie dieses gleich bei der Bestellung bekannt. Die auf unsere Homepage veröffentlichten Menüs sind ohne Gewähr und können vom Veranstaltungspartner kurzfristig geändert werden. Die Sitzplätze werden nach Zahlungseingang vergeben. Wünsche nach zusammenhängenden Plätzen werden wir nach Möglichkeit erfüllen.

8.Gewährleistung:
Sollte eine Leistung im Rahmen der Veranstaltung einen Mangel aufweisen, so muss der Gast seine Beanstandung unverzüglich der Abendspielleitung vorort bekanntgeben. Beanstandungen bezüglich des Menüs müssen vorort am selben Abend mit der diensthabenden Servicleitung unsere Gastronomiepartner bekanntgeben werden. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Vertragsleistungen müssen uns gegenüber innerhalb von 10 Tagen nach dem Veranstaltungsdatum schriftllich geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mängel bereits während der Verantsaltung bekannt gegeben wurde.

9. Platzzuweisung:
Je nach Zahlungseingang verteilen wir die Reservierung auf mit Nummern versehenen Tischen. An der Abendkasse erhalten die Gäste die Tischnummer. Am Tisch ist freie Platzwahl.

10. Teilnahmebedingung im Allgemeinen:
Unser jüngster Gäste war 7 Jahre alt.Die Entscheidung bezüglich der Teilnahme ist allerdings sehr individuell.  Gastrotheater reicht ein Kindermenü zum ermäßigten Preis bis zum Alter von 10 Jahren.
 
11. Teilnahmebedingungen im Casino:
Achtung: Bei unsern Veranstaltung innerhalb der Casinos möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Gäste nur mit Volljährigkeit und gegen Vorlage eines gültigen Ausweises die Veranstaltung besuchen können.

12. Haftung:
Gastrotheater haftet für eine von ihr zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit Ihr weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet Gastrotheater nur für den typischen vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet Gastrotheater nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzliche Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit vorstehend nichts abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen Gastrotheater aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

13. Datenschutz:
Die bei der Reservierung vom Kunden (der Kundin) angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Kunde ( die Kundin) ein, zu diesem Zwecke die Daten zu speichern. Der Kunde (die Kundin) erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, verbreitet und veröffentlicht werden können. Ausserdem erklärt sich der Kunde (die Kundin) einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen von einer vom Veranstalter oder Veranstaltungspartner beauftragten Firma produziert werden können.

14.Gerichtsstand:
Anzuwenden ist österreichisches Recht. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Innsbruck vereinbart.










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